MIET- und HAFTUNGSBEDINGUNGEN

 

Die kostenpflichtige Mietzeit beginnt mit der Ausgabe und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe aller Teile einschließlich Zubehör frühestens jedoch 2 Arbeitstage nach Eingang einer schriftlichen Freimeldung durch den Mieter. Die Mindestmietzeit beträgt 30 Kalendertage.

Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Verkehrssicherung und deren Genehmigung für die Zeiten des Auf- und Abbaus sowie der Vorhaltungszeit allein verantwortlich. Geforderte Aufhaltestufen, Wirkungsbereiche und Anprallheftigkeiten sind ggf. bauseits sicherzustellen (z.B. durch doppelte Aufstellung bzw. Bodenverankerungen, siehe hierzu Produktdatenblatt DB 80 der Fa. Delta Bloc).
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für die Verkehrssicherheit an der Einsatzstelle.

Das Mietgerät wird in einsatzbereitem Zustand angeliefert. Der Mieter haftet für die ihm überlassenen Leitwände voll, auch für Zufallsschäden und Gefahren gegenüber Dritten, sofern sie nicht vom Vermieter verursacht worden sind.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter oder einem Dritten für Schäden, die sich aus dem Einsatz der Leitwände ergeben. Dem Mieter wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen.

Die Leitwände werden regelmäßig überholt und auf ihre Verkehrssicherheit überprüft. Sollten dennoch während der Mietzeit Reparaturen erforderlich werden, so fällt für die Dauer der Reparatur keine Miete an. Schadensersatzforderung und Einbehalte aufgrund von Wartezeiten, Ausfällen etc. sind ausgeschlossen.

Das Ersetzen von beschädigten oder entfernten Reflektoren ist Sache des Mieters.

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